Die Wandlung der Appellation Champagne

Die Reblausplage und der Erste Weltkriegen zerstören zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Großteil der Weinberge. Die Champagne-Winzer pflanzten neue Reben, mit dem Gedanken, ein kollektives Erbe schützen zu müssen. Daraufhin wird die Abgrenzung des Terroirs gesetzlich festgelegt. 1936 besiegelt die Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC: Appellation d’Origine Contrôlée) endlich ein Jahrhundert langen Prozess.

Zusammenhalt und Neubeginn

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts bedeckten die Weinberge eine riesige Fläche von über 60.000 Hektar. Doch die Reblaus vernichtete alles. Um diese Plage zu meistern, gründeten die Winzer und Häuser, die auch Weinberge besitzen, die Vereinigung Association Viticole Champenoise (AVC) im Jahr 1898.

Neuanfang im Weinberg

Die Ziele dieser Vereinigung sind:

  • Kampf gegen die Reblaus
  • Unterstützung beim Wiederaufbau der Weinberge
  • Durchführung von Untersuchungen
  • Schulung der Winzer in allen neuen Methoden

Schnell wurde der AVC klar, dass die einzige Lösung die Rodung von kranken Rebstöcken und die Neupflanzung von Pfropfreben sei. Die Gruppenpflanzung wurde durch Pflanzreihen ersetzt, wodurch sich die Dichte veränderte (von 40.000 auf ca. 8.000 Rebstöcke pro Hektar). Auch Rebschnitt, Spaliertechnik und Frühjahrsbeschnitt veränderten sich.

Nur die besten Terroirs bepflanzten die Winzer, sodass die Weinberge im Jahr 1919 nur noch 12.000 Hektar umfassten.

Abgrenzung des Gebietes

Dank der ersten Gerichtsbeschlüsse auf Betreiben der Champagne-Häuser galt die Bezeichnung Champagne nur noch für Weine, die in der Champagne geerntet und verarbeitet wurden. Doch nun ging es darum, was eigentlich unter der Champagne zu verstehen ist, und was ihre genauen Grenzen sind. Einige unehrenhaften Erzeuger importierten damals nämlich auch Wein aus anderen Regionen. Die Winzer forderten (seit 1904 als Syndikat zusammengeschlossen) eine offizielle Definition der Grenzen für den Champagne-Weinbau, um diesen Methoden ein Ende zu setzen.

Die geografischen Grenzen der Champagne (im Sinne des Weinbaus) wurden im Gesetz vom 22. Juli festgelegt. Das Hauptkriterium für das Erlangen der Ursprungsbezeichnung war die vorherige Nutzung der Flächen.

Die jeweiligen Gemeinden, die bei Inkrafttreten des Gesetzes oder vor der Reblausplage Rebstöcke gepflanzt hatten, konnten die in Frage kommenden Parzellen auf die Liste für die Appellation Champagne setzen lassen.

Über diese Listen entschied dann eine Kommission, der mehrere Départements angehörten. Diese Methode hatte den Vorteil, dass die Gebietsabgrenzung auf einem Konsens basierte, auch wenn sich in den Folgejahren gewisse Schwachpunkte heraus kristallisierten.

Qualitätsvorgaben

Die erste Regel wurde im Gesetz von 1927 festgelegt. Sie genehmigt nur die traditionellen Traubensorten der Champagne, nämlich Pinot Noir, Meunier und Chardonnay, Pinot Blanc, Pinot Gris, Arbanne und Meslier.

Nach der Krise von Überproduktion und Absatzrückgang, die den verfall der Traubenpreise verursachte, intensivierte sich zwischen 1931 und 1935 der Kampf um die Qualitätssicherung. Auf Verlangen der Champagne-Winzer entstand ein Dekret, das weitere Qualitätsvorgaben festlegte:

  • Ertragsgrenzen
  • Mindestalkoholgehalt
  • Quoten für die Pressung
  • Reifung

Um die Anwendung dieser Vorgaben zu kontrollieren, wurde per Dekret die Kommission von Châlons gebildet. Andere Weinbaugebiete, die derselben Krise ausgesetzt waren, baten ihrerseits die Regierung um Unterstützung bei der Einführung und Förderung bestimmter Herkunftsbezeichnungen, bei der Kontrolle der Produktion und der Ahndung von Betrugsfällen.

Kontrollierte Ursprungsbezeichnung: Appellation d’Origine Controlée (AOC)

Der Begriff „Appellation d’Origine Controlée“ wurde am 30. Juli 1935 eingeführt und das Institut National de l’Origine et de la Qualité umbenannt in Institut National des Appellations d’Origine (INAO: Nationales Institut für Herkunftsbezeichnungen).