Flaschenabfüllung

Nach der Weinlese darf die Flaschenabfüllung („Tirage“) frühestens am 01. Januar erfolgen. Der Wein wird für die Flaschenabfüllung mit der Fülldosage versetzt, welche aus Zucker, Hefe und Hilfsstoffen, die das Rüttelverfahren unterstützen, besteht. Der Rüben- oder Rohrzucker wird in Wein aufgelöst und – je nachdem, welcher Druck erreicht werden soll (5 bis 6 Kilogramm pro Quadratzentimeter nach Abschluss des Gärungsprozesses) – im Verhältnis 20 bis 24 Gramm pro Liter zugesetzt. Besonders die Hefekulturen werden spezifisch ausgewählt und im Voraus an das biologische Milieu des Weins akklimatisiert. Das Rütteladjuvans beschwert die Hefekulturen und unterstützt somit deren Ablagerung im Rahmen des Rüttelverfahrens.

Champagne-Flaschen zu transvasieren oder umzufüllen (gilt für halbe Flaschen bis Jeroboam) ist gesetzlich verboten. Deshalb wird Champagne in der Flasche verkauft, in der sich die Schaumbildung vollzog. Die Flaschen müssen aus Glas sein und einem anspruchsvollen Lastenheft entsprechen, da sie unter anderem unter hohem Druck stehen und zahlreichen Arbeitsgängen ausgesetzt sind.

Flaschenverschlüsse aus Kork

Die Flaschen werden nach der Abfüllung mit Hilfe eines Polyethylenverschlusses und einer Kronenkapsel hermetisch abgedichtet. Anschließend werden sie in die Keller gebracht, wo sie in zahlreichen Reihen und übereinander liegend gelagert werden. Viele Produzenten lagern heutzutage ihre Flaschen in Metalldrahtkorbpaletten. In diesem Stadium verwenden einige Hersteller auch noch Flaschenverschlüsse aus Kork.

Die zweite Gärung dauert 6 bis 8 Wochen. Während die Hefekulturen den Zucker zersetzen, werden Alkohol und Kohlensäure freigesetzt. Außerdem entstehen Ester und höhere Alkohole, die den sensorischen Charakter des Weins entwickeln.